You are currently viewing Facebook, WhatsApp und Instagram nun in Deutschland verboten?
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Laut einem Urteil des Münchner Landgerichts verstoßen Facebook sowie dessen Messenger, Instagram und WhatsApp gegen insgesamt 4 Patente von Blackberry, theoretisch könnte das Urteil sofort vorläufig vollstreckt werden und Facebook, auch wenn sie wohl ziemlich sicher in Berufung gehen werden, somit gezwungen sein, diese Apps in Deutschland vorerst abzuschalten.


Wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtet handele es sich bei den Patentsverletzungen zwar nur um vereinzelte Funktionen, die für die jeweiligen Apps nicht zwingend nötig seien, doch würde Facebook natürlich wohl trotzdem einige Zeit brauchen um diese aus zumindest den deutschen Versionen seiner Apps zu entfernen, im Extremfall, also falls das Urteil vorläufig vollstreckt werden sollte, könnte es theoretisch durchaus dazu kommen, dass deutsche Nutzer zumindest vorübergehend auf die beliebten Apps verzichten müssen.

Ob das Verbot vorläufig durchgesetzt wird hängt übrigens lediglich von Blackberry ab, sollten diese also darauf bestehen, so müsste Facebook die Apps entweder sehr schnell umbauen bzw die beanstandeten Funktionen entfernen, oder sie tatsächlich vorübergehend abschalten. Damit das Urteil kurzfristig vollstreckt wird müsste Blackberry wie es heioßt jedoch einen Geldbetrag zwischen 1 Million und 1,6 Millionen Euro pro Fall als Sicherheit bei der Münchner Justizkasse oder Facebook selbst hinterlegen, um ggf einen Schaden auszugleichen, der Facebook bis zu einer möglichen Berufung entsteht.

Blackberry geht bereits seit einiger Zeit international gegen diverse Patentrechtsverletzungen vor, weshalb das Unternehmen sich bereits Vorwürfen ausgesetzt sah ein sogenannter „Patent-Troll“ (Patent-Trolle erwerben teilweise allerdings sogar absichtlich Patente, von denen sie wissen, dass dagegen verstoßen wird, um dann Entschädigungen zu fordern) zu sein, angeblich erhofften sie sich von dem Urteil, dass andere Anbieter ihnen teure Lizenzgebühren bezahlen werden um die betreffenden Funktionen weiter nutzen zu dürfen.

Um welche Funktionen es dabei genau geht ist bisher nicht bekannt, da sie aber als „nicht entscheidend“ für die Apps beschrieben wurden dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass den meisten Nutzern letztlich gar kein Unterschied auffallen würde.



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