Ja, „offiziell“ gilt in Deutschland angeblich schon lange die Trennung von Kirche und Staat (und nicht einmal das stimmt wirklich, aber dazu später mehr), doch in der Realität sind wir leider noch sehr weit davon entfernt, der Staat zahlt weiter unnötige „Entschädigungen“ an die Kirchen, Bischofsgehälter werden vom Staat bezahlt, die „Mitgliedsbeiträge“ der Kirchen werden vom Staat eingezogen, Kinder in Schulen im „Religionsunterricht“ indoktriniert, kirchliche Organisationen werden vom Staat finanziert, bekommen rechtliche Sonderregelungen und vieles mehr. Wir haben also noch so einiges zu tun, bevor man hier wirklich von einer Trennung von Kirche und Staat sprechen kann.
Was genau es zu ändern gilt (und wie ich das umsetzen würde), darauf möchte ich hiermit näher eingehen.
Unnötige Zahlungen an die Kirchen und ihre Bediensteten
Fangen wir mit dem Gehalt der Bischöfe an, dieses wird in Deutschland nämlich nicht etwa von den Kirchen gezahlt, wie man annehmen sollte, sondern vom Staat, also von den Steuergeldern (von allen natürlich, nicht von der Kirchensteuer). So verdient ein Bischof hierzulande, soweit ich es herausfinden konnte, in etwa zwischen 8.000€ und bis zu über 12.000€ im Monat, bekommen also ungefähr so viel wie hochrangige Politiker (die imho übrigens auch viel zu hoch bezahlt werden, aber das ist ein anderes Thema), ohne dass sie aber irgendetwas dafür tun müssen, zumindest nichts, was dem, der sie bezahlt (die Steuerzahler), dienen würde.
Das muss natürlich ersatzlos gestrichen werden, die Kirche hat ihre Angestellten gefälligst selbst zu bezahlen, reich genug ist sie dafür ja definitiv (siehe z.B. hier).
Sogenannte „Entschädigungen“ für die Enteignungen im Rahmen der Säkularisation ca seit dem 16. Jahrhundert (speziell aber seit Anfang des 19. Jahrhunderts) bis 1919. Abgesehen davon, dass die Menschen von heute nicht dafür zahlen sollten, was irgendeine Regierung vor über 100 Jahren mal gemacht hat, waren diese Enteignungen imho sowieso absolut gerechtfertigt.
Die Reichtümer, die die Kirchen bis dahin angesammelt hatten, stammten nämlich hauptsächlich aus betrügerischem Verhalten, sie ließen die Menschen glauben, gegen Geld könnten sie sich von irgendwelchen ominösen „Sünden“ freikaufen, die aber wiederum von der Kirche selbst überhaupt erst erfunden worden waren um die Menschen kontrollieren zu können. Auch wenn viele ihr Geld der Kirche „freiwillig“ gegeben haben, so war das im Grunde doch Betrug, heutzutage würde man so etwas wahrscheinlich als „Scam“ bezeichnen. Es gibt also keinerlei legitime Ansprüche auf diese Zahlungen, weshalb sie sofort eingestellt gehören.
Übrigens, das sind durchaus keine geringen Beträge um die es da geht, im Jahr 2022 waren es zum Beispiel etwa 602 Millionen Euro, die vom Staat an die Kirchen flossen. Dass diese Leistungen eingestellt gehören, ist im Übrigen nicht einfach nur meine Meinung, es gibt sogar eine verfassungsmäßige Vorgabe, diese Zahlungen abzulösen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 WRV), dies ist jedoch bis heute nicht geschehen.
Religionsunterricht
Der sogenannte Religionsunterricht an deutschen Schulen hat diese Bezeichnung eigentlich gar nicht verdient, es handelt sich schlicht um Indoktrination im Namen der Bildung, daher sollte dieser eingestellt werden.
Das heißt aber nicht, dass der „Religionsunterricht“ ersatzlos gestrichen werden sollte, vielmehr sollte er durch einen echten Religionsunterricht ersetzt werden, welcher im übrigen nicht optional sein sollte, sondern verpflichtend für ausnahmslos alle Schüler. Dieser Religionsunterricht sollte im Grunde eine Mischung aus dem bisherigen Fach „Ethik“ und einem tatsächlichen Religionsunterricht sein, in dem also rein objektiv über alle Religionen gelehrt werden sollte, nicht pro einer bestimmten. Dort sollte erklärt werden, wie und warum Religionen entstanden, wie sie sich verbreiteten und vor allem auch warum sie sich noch immer so erfolgreich halten können (Indoktrination in der Kindheit).
Allein den Schülern zu vermitteln, dass die abrahamitischen Religionen faktisch den selben „Gott“ anbeten und sie ihm einfach nur andere Namen gegeben haben, könnte vielleicht dabei helfen in Zukunft Konflikte zwischen religiösen Gruppierungen zu mindern. Den Schülern sollten durch diesen Unterricht nur Tatsachen beigebracht werden, sie sollen wissen, dass die Bibel, der Koran, die Tora etc keine „Geschichtsbücher“ sind, sondern vielmehr „Geschichtenbücher“, in denen nicht viel mehr Wahrheit zu finden ist als in „Harry Potter“ oder „Der Herr der Ringe“.
Aktuell werden wohl die wenigsten so Dinge wissen, wie dass die Bibel zum Beispiel (bzw das alte Testament) in weiten Teilen ein Plagiat ist, wer einmal das (viel ältere) „Gilgamesch Epos“ gelesen hat wird dort sehr viele Geschichten wiedererkennen, oft sind von den Autoren der Bibel (ja, es waren Menschen) einfach nur die Namen von Orten und Personen geändert worden, teils nicht einmal das. Ein solches Wissen (und ähnliches) könnte sicherlich dabei helfen, den Anteil der Anhänger von Religionen noch weiter zu verringern.
Mitgliedsbeiträge a.k.a. „Kirchensteuer“
Aktuell werden die Mitgliedsbeiträge der Kirchen vom Staat eingezogen, zwar zahlen die Kirchen auch etwas dafür, das ist aber nichts weiter als eine kleine „Aufwandsentschädigung“.
Hier sollte man das entweder den Kirchen selbst überlassen, wie sie an ihr Geld kommen, oder die Bedingungen ändern, zu denen der Staat die „Kirchensteuer“ einzieht.
- Der Staat sollte diese Dienstleistung nur zu einem Preis anbieten, bei dem er deutlichen Gewinn macht, im Grunde sollte man es so berechnen wie bei anderen Dienstleistungen üblich (kA wie genau die das machen, tatsächliche Kosten + 30% oder so in der Art).
- Der Staat muss diese Dienstleistung jedem Verein (etwas anderes sind Kirchen / Religionsgemeinschaften ja im Grunde nicht, eben Leute mit dem gleichen „Hobby“) zu den gleichen Konditionen anbieten.
- Der Beitritt zu einer Kirche / Religionsgemeinschaft darf nicht durch die Mitgliedschaft der Eltern impliziert werden, er darf nur durch ein explizites „Opt-In“ Verfahren nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgen.
- Der Austritt darf für alle, die nicht durch Opt-In selbst eingetreten sind, nicht mit Kosten verbunden sein. Es muss eine schnelle und einfache Möglichkeit des Austritts geben (z.B. Online + Post-Ident), ein persönliches Erscheinen darf nicht gefordert werden. Sämtliche Kosten hierfür werden den jeweiligen Kirchen auferlegt.
Rechtliche Sonderregelungen
Jegliche rechtliche Sonderregelungen für Kirchen / Religionsgemeinschaften oder Religion im Allgemeinen müssen ersatzlos gestrichen werden.
Dazu gehören vor allem die Sonderregelungen im Arbeitsrecht, denn aktuell dürfen Kirchen Arbeitnehmer zum Beispiel wegen ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder auch einfach nur, weil sie geschieden sind, entlassen bzw als Bewerber ablehnen. Dies widerspricht natürlich dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sollte daher abgeschafft werden. Kirchen und von diesen geleitete Firmen / Organisationen müssen sich an genau die gleichen Gesetze halten, wie alle anderen auch.
Zu „jegliche rechtliche Sonderregelungen“ zählt natürlich auch dieser unsägliche „Gotteslästerungsparagraph“, wenn sich jemand beleidigt fühlt, soll der sich gefälligst selbst beschweren (und dafür gibt es eigene Gesetze), aber niemand darf bestraft werden, weil er irgendein unsichtbares Zauberwesen „beleidigt“.
Eine weitere rechtliche Sonderregelung, die dringend abgeschafft gehört, ist die Befreiung von der Grundsteuer für Kirchen, Friedhöfe, Kapellen und Ähnliches. Die Kirchen sind reich genug und sollten behandelt werden wie jeder andere Grundbesitzer auch.
Religion muss Privatsache bleiben
Während sich an der Religionsfreiheit im Allgemeinen nicht groß etwas ändern sollte, müsste im Rahmen der Trennung von Kirche und Staat die Religion, mehr denn je, zur reinen Privatsache werden. In seinen eigenen 4 Wänden darf jeder anbeten wen oder was er will, in der Öffentlichkeit jedoch gilt, dass mit der Religionsfreiheit dort Schluss sein muss, wo die Freiheit eines anderen eingeschränkt wird.
Das bedeutet unter anderem, dass auch irgendwelche „Strassenprediger“, „Werbung“ für Religionen sowie jede Art von „offensiver Missionierung“ (bestes Beispiel: Zeugen Jehovas), nicht mehr erlaubt sein sollten, all das fällt nicht mehr unter die Religionsfreiheit muss unter Strafe gestellt werden.
Einflussnahme auf politische Entscheidungen
Kurz und knapp: Den Kirchen darf es nicht erlaubt sein zu versuchen Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, sei es durch Stellungnahmen zu ethischen Fragen, wie dem sogenannten „Lebensschutz“ und der Sterbehilfe, oder gar durch explizite Lobbyarbeit in sozialpolitischen Bereichen.
Auch müssen die Kirchen aus sämtlichen öffentlichen Ämtern / Gremien sowie ähnlichen Positionen verschwinden, die größeren Einfluss auf die deutsche Politik / Gesellschaft haben, bzw dürfen zumindest nicht „automatisch“ dort mitwirken, wie zum Beispiel in den Fernsehräten, dem Rundfunkrat und ähnlichem, dort haben die Vertreter von Religionsgemeinschaften nichts zu suchen (sonst müsste es ja fairerweise für jeden größeren Verein einen eigenen, festen Posten dort geben). Das heißt btw natürlich nicht, dass jemand, der aus einem anderen Grund in so eine Position berufen wird, ausgeschlossen würde, weil er Anhänger einer Religion ist, nur dass die Religionsgemeinschaften keinen eigenen Vertreter entsenden dürfen (und derjenige nicht explizit die Interessen der Religionsgemeinschaft vertreten darf).
Religiöse Symboliken in staatlichen sowie Bildungseinrichtungen
Das gehört zwar irgendwie noch zum vorigen Punkt, verdient imho aber eine eigene Erwähnung. Religiöse Symbole sowie die „Zurschaustellung religiöser Symboliken“ sind in sämtlichen staatlichen sowie Bildungseinrichtungen zu verbieten. Letzteres sollte natürlich nicht für Besucher gelten, jedoch für alle Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen, unabhängig davon, ob direkter oder indirekter Mitarbeiter (z.B. extern beauftragter Reinigungsdienst o.ä.).
Dazu gehören zum Beispiel staatliche Einrichtungen wie Rathäuser, Gerichte (sry Maggus, nix mit Kreuze), jegliche Ämter, Polizeiwachen, Gefängnisse u.s.w., außerdem sämtliche Bildungseinrichtungen, egal ob staatlich oder privat. Des Weiteren gelten auch alle Einrichtungen als „staatlich“, die, bzw deren Träger, zu mehr als 50% aus staatlichen Mitteln finanziert werden (z.B. auch Caritas etc.).
Mir ist klar, dass das teilweise ein recht polarisierendes Thema ist, aber ja, dazu zählt unter anderem auch ein „Kopftuchverbot“ für Lehrer:innen, wobei ich das Wort bewusst in Anführungszeichen gesetzt habe, denn das ist natürlich nur ein sehr kleiner Teil davon, es gilt genauso für jegliche andere religiöse Symbolik, unabhängig von der jeweiligen Religion, also auch für z.B. Schmuckstücke, Kleidung oder sonstige Dinge, die Kruzifixe, Pentagramme, Davidssterne oder was auch immer zeigen (inklusive u.a. Tattoos, religionstypische Frisuren, Kopfbedeckungen, Kleidung u.ä.).
Verbot der organisierten Indoktrination Minderjähriger
Die Indoktrination Minderjähriger komplett zu verbieten würde wohl nicht allzu viel bringen, man kann ja schlecht so ziemlich alle religiösen Eltern ins Gefängnis stecken, aber zumindest die organisierte Indoktrination sollte definitiv unter Strafe gestellt werden.
Dazu würden unter anderem Bibelschulen, Koranschulen etc gehören, diese dürfen keine Minderjährigen unterrichten, ein Verstoß sollte hart bestraft werden (mind. die Schließung der Einrichtung plus hohe Geldstrafen für Betreiber und Lehrer, sowie die Eltern, die ihre Kinder dort hingeschickt haben). Natürlich gilt es nicht nur für „explizite Religionsschulen“, sondern auch für alle anderen Schulen, speziell private, die ggf trotz Abschaffung noch den „konfessionellen Religionsunterricht“ (für Minderjährige) anbieten.
Einstufung als Verein?
Da Kirchen, wie oben bereits erwähnt, im Grunde nichts anderes sind als Vereine, also Organisationen, in denen Menschen mit demselben „Hobby“ zusammen kommen, sollten sie imho auch rechtlich als solche eingestuft werden. Das gilt natürlich für alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Will eine Kirche etwas tun, was (ggf gemeinnützige) Vereine nicht dürfen (Gewinnerzielung o.ä.), so müssen sie, wie jeder andere auch, z.B. ein Unternehmen dafür gründen, welches nicht anders behandelt wird als jedes andere auch.
Religiöse Feiertage
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, aber „Religion muss Privatsache bleiben“, das heißt natürlich auch, dass religiöse Feiertage anderen nicht „aufgezwungen“ werden dürfen, indem sie zu gesetzlichen Feiertagen gemacht werden, abgesehen davon, dass sich Anhänger anderer Religionen zu Recht benachteiligt fühlen.
Ich will diese Feiertage natürlich nicht einfach ersatzlos streichen, aber man sollte sie zum einen durch säkulare Feiertage ersetzen und zum anderen auch besser verteilen. Aktuell ist es ja so, dass im Frühling etliche Feiertage in kurzer Zeit liegen und dann erstmal 3-4 Monate kein einziger mehr kommt. Da es, je nach Bundesland, zur Zeit insgesamt zwischen 10 und 14 gesetzlichen Feiertagen im Jahr gibt, könnte man einfach 12 daraus machen und davon einen auf jeden Monat legen, mit der Vorgabe, nach Möglichkeit ein „historisch bedeutendes“ Datum zu wählen (wie z.B. den 08. Mai.). Das ganze natürlich bundesweit einheitlich, also ohne „Extrawürste“ für einzelne Bundesländer (hallo Bayern^^).
Fazit
Auch wenn viele hierzulande der Auffassung sind, in Deutschland herrsche bereits eine Trennung von Kirche und Staat, ist das noch nicht einmal in der Theorie der Fall. Laut Grundgesetz darf sich zwar der Staat nämlich nicht in die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften einmischen, der Umkehrschluss gilt aber leider nicht. Schon der erste Satz der Präambel des Grundgesetzes zeigt zudem, dass dieser Staat deutlich theistisch geprägt ist („Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, …“).
In der Praxis sieht es da, wie man anhand obiger Punkte deutlich sieht, sogar noch viel schlimmer aus, von einer echten Trennung von Kirche und Staat sind wir derzeit noch weit entfernt und es sieht leider auch nicht danach aus, dass sich daran in naher Zukunft noch etwas ändern wird.
„Dort sollte erklärt werden, wie und warum Religionen entstanden, wie sie sich verbreiteten und vor allem auch warum sie sich noch immer so erfolgreich halten können“
Vom Himmel fallen Weltreligionen nicht ->
https://www.die-goetter.de/weltreligionen-nach-der-achsenzeit
Bibel und Koran sind überdies Plagiate, zusammengesetzt aus den vorherigen Mythologien. Wer an Monotheismus glaubt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank. Wie sollte „ein Gott“ in der EINZAHL handeln können? Es sind immer mindestens ZWEI erforderlich, nämlich 0 und 1. Diese 0 und 1 kann sich dann vermehren (0 – 1 – 0, 0 – 1 – 1 – 0, 0 – 1 – 0 – 1 – 1 und so weiter). Das es sich bei den Religionen Christentum und Islam um Plagiate handelt, lässt sich am Beispiel Morgenstern besonders gut bemerken ->
https://www.mythologie-antike.com/t23-gott-eosphoros-phosphoros-lichttrager-lichtbringer-morgenstern